Zahlungsverzug | ||
Gerät der Schuldner in Zahlungsverzug, ist auch in rechtlich einfach gelagerten Fäl-len die Beauftragung eines Rechtsanwalts zweckmäßig und erforderlich; ein Mandat zur außergerichtlichen Vertretung muss im Regelfall nicht auf ein Schreiben einfa-cher Art beschränkt werden. | BGH |
Korrektur zum Zitat im jurisPK zum Aufsatz des Herrn Rechtsassessor (Volljurist) Alexander Lahne | ||
Auf meiner Sozialrechtsseite erschien:
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"jurisPK-SGB II: Aktualisierung von § 15 SGB II, Randnummer 155.1 vom 18.06.2021 (Fri, 18 Jun 2021)
Hierzu teilte der Autor dankenswerter Weise mit:
" (......) Gestatten Sie mir den Hinweis, dass das Zitat im jurisPK, auf welchen wiederum auf Ihrer Homepage verwiesen wird, jedoch nicht ganz korrekt ist. Dieses gibt meine Ausführungen und die Rechtslage aus dem Zusammenhang gerissen wieder. Es verbietet sich im Ergebnis wohl, über eine ungekündigte Eingliederungsvereinbarung einfach eine neue „darüberzustülpen“, insofern passt der zweite Satz. Der erste Satz ist jedoch fehlerhaft: Änderungen kann nicht nur mit der Kündigung begegnet werden, sondern auch mit einer Anpassung (positive Fortschreibung), welcher aufgrund ihres konsensualen Charakters immer erst einmal der Vorzug gegeben werden sollte. Genau mit dieser Thematik beschäftigen sich auch meine Ausführungen.( .....):
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