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Gerät der Schuldner in Zahlungsverzug, ist auch in rechtlich einfach gelagerten Fäl-len die Beauftragung eines Rechtsanwalts zweckmäßig und erforderlich; ein Mandat zur außergerichtlichen Vertretung muss im Regelfall nicht auf ein Schreiben einfa-cher Art beschränkt werden. | BGH |