Auch für die sensible Thematik gesetzlicher Vertretungsfunktionen wie Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung sind wir diskreter Ansprechpartner, ebenso in
- Scheidung einschließlich Folgesachen
- Unterhaltsansprüche
- Versorgungsausgleich (Rentenausgleich)
- Zugewinnausgleich
- Vorsorgevollmachten
- Generalvollmachten
- Pflegevollmachten und -anordnungen
- Betreuungssachen und -auseinandersetzungen
Hier beraten wir unter anderem in Pflichtteilsstreitigkeiten, Erbauseinandersetzungen, Nachlassverwaltungen.
Hier prüfen wir Arbeitsverträge, beraten Sie zu Ihren Ansprüchen auf Lohn/Gehalt, Urlaub, Sozialleistungen. Im Schadensfall begleiten wir Sie bei Kündigungen, Gleichbehandlungsfragen, Mobbing.
Häufige Aspekte unserer anwaltlichen Beratung sind hier Mieterhöhungen, Minderungsanlässe, Mängelanzeigen und der Kündigungsschutz sowie Räumungsklagen und Mietforderungsmanagement.
- in zivilrechtlicher Hinsicht (Unfallabwicklung, Schadensersatz, Schmerzensgeld, Folgeschäden)
- in strafrechtlich / bußgeldrechtlicher Hinsicht wegen Verkehrsdelikten (Trunkenheit im Verkehr, fahrlässige Körperverletzung / Tötung, Bußgeldbescheide z. B. wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandsunterschreitung usw.)
- für Bauherren z. B. Geltendmachung und Durchsetzung von Mängelbeseitigungs-, Gewährleistungsansprüchen, Schadensersatz etc.
- für Unternehmer zur Durchsetzung von Werklohnansprüchen und Abwehr von ungerechtfertigten Ansprüchen der Auftraggeber
Beratung in allen Angelegenheiten, gegebenfalls unter Beiziehung eines Notars zur Beurkundung beurkundungsbedürftiger Vorgänge und in Abstimmung mit dem jeweiligen Notariat.
Wir übernehmen die Vertretung von Gläubigern im gesamten Insolvenzverfahren.
- außergerichtliches Mahnwesen
- gerichtliches Mahnverfahren
- Zwangsvollstreckung
- Vergleichsverhandlungen
- Forderungsrealisierung für Ärzte, Selbständige und Firmen
- Ansprüche nach SGB II
- Verfahren zur Feststellung eines Grades der Behinderung
- Jobcenter-Angelegenheiten
Die Mediation, die außergerichtliche Streitschlichtung, ist nicht nur ein immer mehr im Aufwind befindliches Phänomen, sondern eine ernsthafte und sinnvolle Methode, Ihre Streitigkeit langfristig aus dem Weg zu räumen. Nicht mit einer Institution wie zum Beispiel Schiedsgericht oder Güte- oder Schlichtungsstelle zu verwechseln, soll Mediation streitenden Parteien helfen, selbst eine Lösung für ihren Konflikt zu finden. Der Mediator richtet nicht, er urteilt nicht zu Gunsten des einen oder zu Lasten des anderen, er macht, anders als ein Schlichter, auch keine eigenen Vorschläge; er "fördert die Kommunikation der Parteien", so steht es nun im Gesetz. Der Mediator "ist allen Parteien gleichermaßen verpflichtet".
Auch die RA Zehentmeier in Nürnberg sieht in dieser Methode einer sinnvolle Alternative zur gerichtlichten Konfliktbewältigung. Unsere Anwälte haben sich entsprechend qualifiziert und beraten Sie gern
auf allen von uns betreuten Rechtsgebieten zu dieser Alternative.
RA Zehentmeier kann als anerkannte Gütestelle tätig werden:
Schlichtung nach dem Bayerischen Schlichtungsgesetz
in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei Ehrverletzungen und freiwilligen Schlichtungen