Rechtsanwalt Zehentmeier
Rechtsanwalt Zehentmeier

Arbeitsrecht

Die Anwaltskanzlei RA Zehentmeier berät Sie in allen Belangen des individualen Arbeitsrechts, das heißt, der vertraglichen Beziehung eines Arbeitnehmers zu seinem Arbeitgeber. Dabei prüfen wir Arbeitsverträge, beraten Sie zu Ihren Ansprüchen auf Lohn/Gehalt, Urlaub, Sozialleistungen etc. Im Schadensfall begleiten wir Sie bei Kündigungen, Gleichbehandlungsfragen, Mobbing.

Schlussformulierung eines Arbeitszeugnisses - kein Anspruch auf Dankes- und Wunschformel (Fri, 27 May 2022)
1. Ein Arbeitnehmer kann unmittelbar aus § 109 Abs 1 S 3 GewO keinen Anspruch auf eine Dankes- und Wunschformel ableiten. Auch eine verfassungskonforme Auslegung der Vorschrift führt zu keinem anderen Ergebnis.(Rn.12)2. Eine Schlussformel trägt nicht zur Realisierung des Zeugniszwecks bei. Aus ihr ergeben sich für den Zeugnisleser bei objektiver Betrachtung keine über die eigentliche Leistungs- und Verhaltensbeurteilung hinausgehenden Informationen zur Beurteilung, inwieweit der ...
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Thema Gericht Sonstiges
Mitteilung einer Schwerbehinderung BAG  
     

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