Rechtsanwalt Zehentmeier
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Sozialrecht

jurisPK-SGB II: Aktualisierung von § 60 SGB II, Randnummer 117.1 vom 07.11.2025 (Fri, 07 Nov 2025)
D. Reformbestrebungen Zu den geplanten Änderungen des SGB II zur „Neuen Grundsicherung“ liegt der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales der zur Ressortabstimmung gegebene Referentenentwurf für ein Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze, mit Bearbeitungsstand 16.10.2025 (abrufbar unter https://www.portal-sozialpolitik.de/uploads/sopo/pdf/2025/2025-10-16_RefE_13_SGB_II_AendG.pdf, abgerufen am 06.11.2025) vor.
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jurisPK-SGB II: Aktualisierung von § 60 SGB II, Randnummer 117.2 vom 07.11.2025 (Fr, 07 Nov 2025)
§ 60 Abs. 6 des Referentenentwurfs erweitert die Auskunftsrechte des Jobcenters auf Dritte (vgl. Rn. 20 ff.), die Leistungsbeziehern Wohnraum zur Verfügung stellen, oder Vermietern von Gewerberäumen oder Gewerbeflächen, die von einem Leistungsbezieher zum Zwecke einer Erwerbstätigkeit angemietet werden.
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jurisPK-SGB II: Aktualisierung von § 60 SGB II, Randnummer 117.3 vom 07.11.2025 (Fr, 07 Nov 2025)
Zukünftig könnte auch für die Anforderung von Unterlagen von Dritten eine Rechtsgrundlage im SGB II bestehen (vgl. Rn. 29, Rn. 104). Der Referentenentwurf sieht in § 60 Abs. 7 vor, dass die nach den vorherigen Absätzen zur Auskunft verpflichteten Personen auf Verlangen des Grundsicherungsträgers Beweismittel zu bezeichnen, vorzulegen und ihrer Vorlage durch Dritte zuzustimmen haben.
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jurisPK-SGB II: Aktualisierung von § 60 SGB II, Randnummer 117.4 vom 07.11.2025 (Fr, 07 Nov 2025)
In § 60 Abs. 8 des Referentenentwurfs wird für die Auskünfte der Absätze 1-6 die regelhafte Nutzung von Vordrucken vorgesehen, soweit diese vorhanden sind (vgl. Rn. 14, Rn. 17).
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jurisPK-SGB II: Aktualisierung von § 59 SGB II, Randnummer 73.1 vom 07.11.2025 (Fr, 07 Nov 2025)
D. Reformbestrebungen Im Koalitionsausschuss am 09.10.2025 haben sich die Regierungsparteien auf Änderungen des SGB II zur „Neuen Grundsicherung“ geeinigt (Text abrufbar unter https://www.cdu.de/app/uploads/2025/10/Koalitionsausschuss-9.10.25-Beschlusstexte.pdf, abgerufen am 06.11.2025). Inzwischen wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Referentenentwurf für ein Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze, mit Bearbeitungsstand ...
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jurisPK-SGB II: Aktualisierung von § 59 SGB II, Randnummer 73.2 vom 07.11.2025 (Fr, 07 Nov 2025)
Eine Änderung von § 59 SGB II sieht der Referentenentwurf nicht vor. Allerdings ist eine Intensivierung persönlicher Kontakte zwischen Jobcenter und Antragstellern bzw. Leistungsbeziehern als Grundlage für eine erfolgreiche Integration geplant. So nennt der Beschlusstext vom 09.10.2025 eine verbindliche Einladung zu einem ersten Gespräch direkt nach der Beantragung der Leistungen (Zeile 115 f.), auch für alle, die schon Leistungen beziehen (Zeile 137 f.), eine deutlich höhere Kontaktdichte ...
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jurisPK-SGB II: Aktualisierung von § 59 SGB II, Randnummer 73.3 vom 07.11.2025 (Fr, 07 Nov 2025)
Im Referentenentwurf sind weitergehende Folgen von Meldeversäumnissen umgesetzt worden. Ein erstes Meldeversäumnis ohne wichtigen Grund eröffnet zum einen nach § 15b Abs. 1 des Referentenentwurfs die Möglichkeit, die leistungsberechtigte Person zu verschiedenen Mitwirkungshandlungen mittels Verwaltungsakt zu verpflichten. Eine Leistungsminderung entfällt hingegen beim ersten Verstoß gegen die Meldepflicht. Ein wiederholtes (nach der Systematik das zweite) Meldeversäumnis führt nach § 32 ...
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jurisPK-SGB II: Aktualisierung von § 59 SGB II, Randnummer 73.4 vom 07.11.2025 (Fr, 07 Nov 2025)
Die weitere „Stufe“ – wenn der erwerbsfähige Leistungsberechtigte auch innerhalb eines Monats ab Beginn des Leistungsentzuges wegen dreifachem Meldeversäumnis nicht persönlich im Jobcenter erscheint – verlässt das Sanktionsregime und lässt den Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II komplett entfallen, indem § 7b Abs. 4 des Referentenentwurfs die fehlende Erreichbarkeit fingiert. In den nächsten Monaten des Gesetzgebungsverfahrens wird die Vereinbarkeit des Leistungsentzugs bei wiederholten ...
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jurisPK-SGB II: Aktualisierung von § 60 SGB II, Randnummer 14.1 vom 05.11.2025 (Mi, 05 Nov 2025)
Die Bundesagentur für Arbeit hat den Vordruck zur Einkommensbescheinigung im April 2025 aktualisiert. Er ist unter dem gleichen Link wie zuvor (www.arbeitsagentur.de/datei/einkommensbescheinigung_ba013358.pdf, abgerufen am 04.11.2025) abrufbar. Die Vorlage muss abweichend zu § 313a SGB III für die Arbeitsbescheinigung an die Bundesagentur für Arbeit nicht elektronisch, sondern weiterhin schriftlich eingereicht werden.
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jurisPK-SGB II: Aktualisierung von § 60 SGB II, Randnummer 17.1 vom 05.11.2025 (Mi, 05 Nov 2025)
Die Bundesagentur für Arbeit hat den Vordruck zur Einkommensbescheinigung im April 2025 aktualisiert. Er ist unter dem gleichen Link wie zuvor (www.arbeitsagentur.de/datei/einkommensbescheinigung_ba013358.pdf, abgerufen am 04.11.2025) abrufbar. Die Vorlage muss abweichend zu § 313a SGB III für die Arbeitsbescheinigung an die Bundesagentur für Arbeit nicht elektronisch, sondern weiterhin schriftlich eingereicht werden.
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