Rechtsanwalt Zehentmeier
Rechtsanwalt Zehentmeier

Arbeitsrecht

Die Anwaltskanzlei RA Zehentmeier berät Sie in allen Belangen des individualen Arbeitsrechts, das heißt, der vertraglichen Beziehung eines Arbeitnehmers zu seinem Arbeitgeber. Dabei prüfen wir Arbeitsverträge, beraten Sie zu Ihren Ansprüchen auf Lohn/Gehalt, Urlaub, Sozialleistungen etc. Im Schadensfall begleiten wir Sie bei Kündigungen, Gleichbehandlungsfragen, Mobbing.

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Weihnachtsfeier, Geschenke, Sex: Arbeitsrechtliche Tipps für die Weihnachtszeit (Fri, 05 Dec 2025)
Last Christmas, ausgelassene Stimmung und Glühwein: Alle Jahre wieder finden Weihnachtsfeiern statt, es wird fröhlich gefeiert und manchmal hat das Ganze ein arbeitsrechtliches Nachspiel. Dazu die wichtigsten arbeitsrechtlichen Tipps.
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Übernahme von Produktionsstandort und Marken: Seitz und Milbank beraten Müller zu Joghurt-Deal (Fr, 28 Nov 2025)
Müller übernimmt die Markenrechte an Elinas und Lünebest sowie eine Molkerei von Hochwald. Zur Transaktion beraten Teams von Seitz und Milbank.
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BAG zu tariflichem Mehrarbeitszuschlag: Auch Teilzeitkräfte bekommen Geld für ihre Mehrarbeit (Mi, 26 Nov 2025)
Teilzeitkräfte haben Anspruch auf Zuschläge für Mehrarbeit – und zwar, ohne dass die Tarifparteien erst ihre diskriminierenden Regelungen nachbessern müssen. Das BAG stellt sich damit nicht gegen das BVerfG.
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EuGH zu Fahrzeiten für den Arbeitgeber: Auch Zeit auf dem Rücksitz ist Arbeitszeit (Mo, 24 Nov 2025)
Fahren nach Vorgaben und mit Fahrzeugen des Arbeitgebers sind auf für Mitfahrer als Arbeitszeiten zu bewerten, so der EuGH. Das ist aber keine Revolution, sondern seit Jahren seine ständige Rechtsprechung.
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"Du hast die Mutter der Schicht gefickt": Kündigung wegen vulgärer Kritik an Schichtleitung unwirksam (Fr, 21 Nov 2025)
Ungewöhnlicher Fall vor dem LAG Düsseldorf: Wie ist eine türkische Redewendung im Deutschen zu verstehen? Danach bemisst sich in diesem Fall nämlich, ob die Kündigung eines Lagerarbeiters gerechtfertigt war. Spoiler: War sie nicht.
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Thema Gericht Sonstiges
Mitteilung einer Schwerbehinderung BAG  
     

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