jurisPK-SGB II: Aktualisierung von § 11b SGB II 1. Überarbeitung, Randnummer 81.5 vom 18.03.2026 (Wed, 18 Mar 2026)
Das BSG ist dieser Auffassung entgegengetreten und hat entschieden, dass es sich bei Schulgeld nicht um eine mit der Erzielung des Einkommens verbundene notwendige Ausgabe im Sinne des § 11
Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB II handelt. Das Merkmal der Notwendigkeit sei nicht erfüllt. Im Rahmen der Ausbildungsförderung nach dem BAföG, die weiterhin das vorrangige
Leistungssystem zur individuellen Förderung einer Ausbildung darstelle, sei der Bedarf von Auszubildenden pauschaliert. Schülern werde damit ...
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jurisPK-SGB II: Aktualisierung von § 11b SGB II 1. Überarbeitung, Randnummer 81.6 vom 18.03.2026 (Mi, 18 Mär 2026)
In dem unter Rn. 81.4 genannten Revisionsverfahren B 4 AS 16/25 R haben die Klägerinnen ihre Klage im Termin vor dem BSG zurückgenommen (Terminbericht BSG Nr. 7/2026 v.
13.03.2026 zu 4).
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jurisPK-SGB II: Aktualisierung von § 11a SGB II 1. Überarbeitung, Randnummer 70.1 vom 18.03.2026 (Mi, 18 Mär 2026)
Das BSG hat entschieden, dass das Einwohner-Energie-Geld der Stadt Kassel als Einkommen zu berücksichtigen ist, weil eine Zweckidentität mit Leistungen nach dem SGB II besteht. Die Leistung ist
wegen der Selbstbindung der Verwaltung auch nicht ohne rechtliche oder sittliche Verpflichtung im Sinne von § 11a Abs. 5 SGB II erbracht worden, sodass – entgegen der Auffassung der
Vorinstanz (Hessisches LSG v. 17.07.2024 - L 6 AS 310/23) – auch eine auf diese Vorschrift gestützte Privilegierung ...
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jurisPK-SGB II: Aktualisierung von § 11a SGB II 1. Überarbeitung, Randnummer 98.4 vom 18.03.2026 (Mi, 18 Mär 2026)
Das BSG hat unter Aufhebung des LSG-Urteils entschieden, dass das Einwohner-Energie-Geld der Stadt Kassel als Einkommen zu berücksichtigen ist. Eine Privilegierung der Einnahmen nach § 11a
Abs. 3 Satz 1 SGB II scheide schon aufgrund von Zweckidentität mit Leistungen nach dem SGB II aus. Die Leistung sei wegen der Selbstbindung der Verwaltung auch nicht ohne
rechtliche oder sittliche Verpflichtung im Sinne von § 11a Abs. 5 SGB II erbracht worden, sodass auch eine auf diese Vorschrift ...
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jurisPK-SGB II: Aktualisierung von § 9 SGB II 1. Überarbeitung, Randnummer 256.1 vom 12.03.2026 (Mi, 18 Mär 2026)
Die Möglichkeit der Reduzierung des maßgeblichen Streitgegenstands im Wege eines Unterwerfungsvergleichs hat der 7. Senat des BSG zuletzt in einer seiner drei Entscheidungen zur Frage der
Verfassungskonformität der Höhe des Regelbedarfs (siehe Rn. 36.2) praktiziert (BSG v. 02.12.2025 - B 7 AS 20/24 R - juris Rn. 14 - zur Veröffentlichung in BSGE und
SozR 4 vorgesehen).
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jurisPK-SGB II: Aktualisierung von § 12 SGB II 1. Überarbeitung, Randnummer 70.1 vom 17.03.2026 (Di, 17 Mär 2026)
Eine Kapitallebensversicherung stellt demnach kein verwertbares Vermögen dar, wenn der Antragsteller diese zur Sicherung eines Darlehens an einen Dritten abgetreten hat (LSG Hamburg v. 18.12.2025 -
L 4 AS 167/24 - juris Rn. 57).
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jurisPK-SGB II: Aktualisierung von § 12 SGB II 1. Überarbeitung, Randnummer 104.1 vom 17.03.2026 (Di, 17 Mär 2026)
Das LSG Hamburg hat die Verwertbarkeit eines Teileigentums an einem Hotel verneint, da dessen Verkauf wegen der hierauf lastenden Grundschuld und der Vorfälligkeitsentschädigung, die bei Ablösung des
durch die Grundschuld abgesicherten Darlehens angefallen wäre, keinen Gewinn erbracht hätte, der es den Klägern erlaubt hätte, ihren Lebensunterhalt aus bereiten Mitteln zu bestreiten (LSG Hamburg v.
18.12.2025 - L 4 AS 167/24 - juris Rn. 56).
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jurisPK-SGB II: Aktualisierung von § 12 SGB II 1. Überarbeitung, Randnummer 160.1 vom 17.03.2026 (Di, 17 Mär 2026)
Eine Austrittsleistung nach dem Schweizerischen Bundesgesetz über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (FZG) in der Form einer sogenannten
Freizügigkeitspolice stellt nach einer Entscheidung des LSG Hamburg keine vom Vermögen abzusetzende Altersvorsorge i.S.v. § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB II a.F. dar, da hierzu
nur solches Altersvorsorgevermögen zu zählen sei, das nach deutschem Bundesrecht gefördert werde. Durch die seit dem 01.01.2023 ...
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jurisPK-SGB II: Aktualisierung von § 12 SGB II 1. Überarbeitung, Randnummer 174.1 vom 17.03.2026 (Di, 17 Mär 2026)
Kann im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht abschließend geklärt werden, ob die Wohnflächengrenzen des § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 SGB II gewahrt sind, rechtfertigt
dies nach Auffassung des Hessischen LSG nicht die Annahme, dass vorläufig zwingend zuschussweise zu gewährende Leistungen nach § 41a Abs. 1 Satz 1 SGB II zu erbringen wären.
Vielmehr sei ein Rückgriff auf die Darlehensnorm nach § 24 Abs. 5 SGB II zulässig; dies gelte jedenfalls dann, wenn erhebliche Anhaltspunkte für ...
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jurisPK-SGB II: Aktualisierung von § 37 SGB II 1. Überarbeitung, Randnummer 91.1 vom 16.03.2026 (Mo, 16 Mär 2026)
Die vorgenannte Rechtsprechung des BSG zur Zäsurwirkung eines neuen Antrages unabhängig von dessen Bescheidung überträgt LSG Hessen v. 27.01.2026 - L 3 SB 80/23 - juris Rn. 46 ff.
auf Verschlimmerungsanträge auf Zuerkennung eines höheren GdB und auf Zuerkennung von Merkzeichen.
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