Rechtsanwalt Zehentmeier
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Sozialrecht

jurisPK-SGB II: Aktualisierung von § 16 SGB II, Randnummer 17.8 vom 03.02.2026 (Tue, 03 Feb 2026)
Durch Art. 3 des Gesetzes zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz – SGB VI-AnpG) v. 22.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 355) wurde mit Wirkung vom 24.12.2025 der § 16 SGB II wie folgt geändert: Der bisherige Satz 3 wurde durch den folgenden Satz ersetzt: „§ 1 Absatz 2 Nummer 4 sowie die §§ 36 und 76 des Dritten Buches sind entsprechend anzuwenden.“ Zudem wurde der Absatz 2 Satz 3 gestrichen. Mit Wirkung vom 01.01.2029 soll zudem in Absatz 1 ...
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jurisPK-SGB II: Aktualisierung von § 16 SGB II, Randnummer 53.1 vom 03.02.2026 (Di, 03 Feb 2026)
Mit Wirkung vom 01.01.2029 soll in Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 die Angabe „Leistung nach § 31a“ durch die Angabe „Leistungen nach den §§ 30a und 31a“ ersetzt werden (vgl. G. v. 22.12.2025, BGBl. 2025 I Nr. 355 ). Die Neuregelung stellt klar, dass erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II durch die Jobcenter im Wege der Verweisberatung Zugang zur Leistung gemäß § 30a SGB III erhalten. Die Bundesagentur für Arbeit trägt die organisatorische und finanzielle Verantwortung für diese Leistung, ...
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jurisPK-SGB II: Aktualisierung von § 16 SGB II, Randnummer 67.3 vom 03.02.2026 (Di, 03 Feb 2026)
Mit Wirkung vom 24.12.2025 wurde Absatz 2 Satz 3 gestrichen (vgl. Gesetz v. 22.12.2025, BGBl. 2025 I Nr. 355). Durch die im Haushaltsfinanzierungsgesetz vorgesehene Übertragung der Zuständigkeit für Leistungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem SGB III auf die Bundesagentur für Arbeit besteht kein Bedarf mehr für eine entsprechende Regelung im SGB II. § 82 SGB III gilt künftig unmittelbar im Zuständigkeitsbereich der Bundesagentur für Arbeit und bedarf keiner ...
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jurisPK-SGB II: Aktualisierung von § 16 SGB II, Randnummer 77.3 vom 03.02.2026 (Di, 03 Feb 2026)
Mit Wirkung vom 24.12.2025 wurde der bisherige Absatz 1 Satz 3 durch den folgenden Satz ersetzt: „§ 1 Absatz 2 Nummer 4 sowie die §§ 36 und 76 des Dritten Buches sind entsprechend anzuwenden.“ Es handelt sich hierbei um eine redaktionelle Folgeänderung des mit dem im Haushaltsfinanzierungsgesetz zum 01.01.2025 geregelten Übergangs der beruflichen Weiterbildung sowie der beruflichen Rehabilitation von den Jobcentern auf die Agenturen für Arbeit (BT-Drs. 21/1858, S. 55).
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jurisPK-SGB II: Aktualisierung von § 6b SGB II 1. Überarbeitung, Randnummer 11.1 vom 29.01.2026 (Do, 29 Jan 2026)
Weitere Änderungen der Verordnung erfolgten mit der Dritten Verordnung zur Änderung der Kommunalträger-Zulassungsverordnung vom 02.09.2011 (BGBl I 2011, 1830), der Vierten Verordnung zur Änderung der Kommunalträger-Zulassungsverordnung vom 20.08.2012 (BGBl I 2012, 1768), der Fünften Verordnung zur Änderung der Kommunalträger-Zulassungsverordnung vom 14.08.2013 (BGBl I 2013, 3229) und zuletzt durch die Sechste Verordnung zur Änderung der Kommunalträger-Zulassungsverordnung vom 29.05.2017 ...
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jurisPK-SGB II: Aktualisierung von § 6a SGB II 1. Überarbeitung, Randnummer 9.1 vom 29.01.2026 (Do, 29 Jan 2026)
Das Urteil des BSG v. 04.06.2025 - B 7 AS 7/24                                                   R betrifft die Wechselwirkung eines zugelassenen kommunalen Trägers als Rechtsträgers eines Jobcenters im Eigenbetrieb zu Sozialhilfeträger. Das Urteil des BSG v. 11.09.2024 - B 4 AS 6/23 R betrifft die Wechselwirkung eines zugelassenen kommunalen Trägers mit uneingeschränkter Rechtsfähigkeit und einem Sozialhilfeträger.
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jurisPK-SGB II: Aktualisierung von § 6a SGB II 1. Überarbeitung, Randnummer 60.2 vom 29.01.2026 (Do, 29 Jan 2026)
Das Urteil des BSG v. 04.06.2025 - B 7 AS 7/24                                                   R betrifft die Wechselwirkung eines zugelassenen kommunalen Trägers als Rechtsträgers eines Jobcenters im Eigenbetrieb zu Sozialhilfeträger. Das Urteil des BSG v. 11.09.2024 - B 4 AS 6/23 R betrifft die Wechselwirkung eines zugelassenen kommunalen Trägers mit uneingeschränkter Rechtsfähigkeit und einem Sozialhilfeträger.
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jurisPK-SGB II: Aktualisierung von § 6a SGB II 1. Überarbeitung, Randnummer 74.1 vom 29.01.2026 (Do, 29 Jan 2026)
Das Urteil des BSG v. 04.06.2025 - B 7 AS 7/24                                                   R betrifft die Wechselwirkung eines zugelassenen kommunalen Trägers als Rechtsträgers eines Jobcenters im Eigenbetrieb zu Sozialhilfeträger. Das Urteil des BSG v. 11.09.2024 - B 4 AS 6/23 R betrifft die Wechselwirkung eines zugelassenen kommunalen Trägers mit uneingeschränkter Rechtsfähigkeit und einem Sozialhilfeträger.
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jurisPK-SGB II: Aktualisierung von § 6a SGB II 1. Überarbeitung, Randnummer 76.1 vom 29.01.2026 (Do, 29 Jan 2026)
Zur Beteiligtenfähigkeit eines zugelassenen kommunalen Trägers als Rechtsträgers eines Jobcenters im Eigenbetrieb vgl. BSG, Urt. v. 04.06.2025 - B                                                   7 AS 7/24 R - juris Rn. 14 f.
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jurisPK-SGB II: Aktualisierung von § 6a SGB II 1. Überarbeitung, Randnummer 77.1 vom 29.01.2026 (Do, 29 Jan 2026)
Zur verfahrensrechtlichen Stellung eines beteiligten zugelassenen kommunalen Trägers als Leistungsträger nach dem SGB II von derjenigen als Leistungsträger der Sozialhilfe, der Zulässigkeit eines „In-sich-Prozesses“ und der – allenfalls – einfachen, statt notwendigen Beiladung im Falle einer Klage nicht (auch) auf Leistungen, sondern allein gegen eine Rücknahme und Erstattungsentscheidung vgl. BSG, Urt. v. 04.06.2025 - B                                                   7 AS 7/24 R - juris ...
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